Umfassende Eigenheimversicherung abschließen

Neben dem Haushalt kann auch das Eigenheim komplett versichert werden.
Unsere Pakete decken das ganze Gebäude samt Grundstück ab!

Gebäudeschutz inklusive

Der Schutz der eigenen vier Wände ist überaus wichtig. Eine Eigenheimversicherung deckt komplette Gebäude ab. Das schließt sämtliche Mauern (Grund und Keller), fest verbaute Einheiten und Adaptierungen ein. Während die häufig inbegriffene Haushaltsversicherung den Wohnungsinhalt abdeckt, übernehmen Eigenheimversicherungen das gesamte Haus – auch bei Mehrfamilienhäusern.

 

Wissenswertes & Tipps

Eventuelle Zubauten oder Umbauten am Gebäude oder am Grundstück müssen immer dem Versicherungsmakler bekannt gegeben werden. Ansonsten läuft man in Gefahr, dass die Versicherungssummen im Falle des Falles zu niedrig sind.

Rundumschutz mit Leistung

Unser Portfolio an Eigenheimversicherungen deckt Schäden am Gebäude ab und sorgt somit für ein gutes Gefühl im ansonsten belastenden Fall der Fälle. Die Versicherungsvarianten erstrecken sich über Gebäude und Grundstücke, auch bei Mehrparteienhäusern. Abgedeckt sind unter anderem:

  • Leitungswasser: Schäden durch Rohrbrüche und austretendes Leitungswasser.
  • Feuer & Sturm: abgedeckte Dächer durch Sturm und beschädigte Elektrik nach Blitzeinschlag
  • Grundstück: Unfälle und Schäden auf der Anlage (z. B. Schmerzengeldansprüche Dritter bei Glatteisstürzen auf dem Grundstück oder durch Haustiere verursachte Verletzungen)

Ein gutes Gefühl in den eigenen vier Wänden – unser Team macht’s möglich. Wir freuen uns bereits auf ein erstes gemeinsames Gespräch.

Für Sie zusammengefasst

Weiterführende Links

Privatversicherung

Haushalt und Eigenheim, Krankheit und Leben, Unfall und Rechtsschutz fallen in diesen Bereich.

KFZ

Wir decken den automobilen Bereich von der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht über Kasko-Varianten bis zum Leasing ab.

Gewerbeversicherung

Haftung- und Ausfallversicherungen stehen für KMUs, Industriekunden sowie Manager und leitende Angestellte zur Verfügung.