Pflichtverletzungen im Management-Bereich können zu Schadenersatzansprüchen führen. Geschäftsführer, Manager, Beauftragte und Prokuristen können aufgrund von (vermuteten) Fehlleistungen auf Vermögensschadenersatz verklagt werden. Hier greift die Haftpflicht für Manager. Die sogenannte D&O-Versicherung (Directors and Officers) deckt Schadenersatzansprüche aufgrund Vorwürfen des eigenen Unternehmens sowie Dritter.
Diese Versicherung ist auch für Bürgermeister oder Vereinsobmänner wichtig. Es spielt keine Rolle, ob eine Tätigkeit ehrenamtlich oder beruflich ausgeführt wird, man kann trotzdem haftbar gemacht werden.
Die Haftpflicht für Manager unterscheidet zunächst, ob Ansprüche berechtigt und unberechtigt sind. Sollte im Rahmen dieser Überprüfung herauskommen, dass die D&O-versicherte Person keine Schuld trifft, werden entsprechende Forderungen abgewehrt. Ansonsten greift die Versicherung, um Haftungsansprüche, die auch das Privatvermögen betreffen können, zu decken. Die Leistungen unserer Versicherungen erstrecken sich somit über:
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Haushalt und Eigenheim, Krankheit und Leben, Unfall und Rechtsschutz fallen in diesen Bereich.
Wir decken den automobilen Bereich von der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht über Kasko-Varianten bis zum Leasing ab.
Haftung- und Ausfallversicherungen stehen für KMUs, Industriekunden sowie Manager und leitende Angestellte zur Verfügung.
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