Schäden am Fahrzeug sind eine überaus ärgerliche Sache. Noch ärgerlicher ist es jedoch, wenn der Versicherungsschutz fehlt und man diesen aus eigener Tasche bezahlen muss. Mit unserer Teilkasko- und Vollkaskoversicherung können verschiedene Schadenfälle, welche die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung überschreiten, abgedeckt werden. Der Versicherer gibt den Umfang selbst vor.
Ein Totalschaden wird dann angenommen, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs um mehr als 10 Prozent übersteigen. Bis zu dieser Grenze werden die Reparaturkosten zur Gänze übernommen.
Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung, das ist die Frage aller Fragen. Wie der Name verrät, deckt eine Variante nur einen Teil der Schäden, die andere jedoch sämtliche Schadenfälle ab. Doch was heißt das eigentlich konkret?
Unser Team berät umfassend zu den verschiedenen Kfz-Versicherungslösungen großer heimischer Anbieter und findet bestimmt die ideale Lösung – jetzt gleich Termin vereinbaren!
Haushalt und Eigenheim, Krankheit und Leben, Unfall und Rechtsschutz fallen in diesen Bereich.
Wir decken den automobilen Bereich von der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht über Kasko-Varianten bis zum Leasing ab.
Haftung- und Ausfallversicherungen stehen für KMUs, Industriekunden sowie Manager und leitende Angestellte zur Verfügung.
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